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Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel: Euro Millions ist ein Lottospiel, das in verschiedenen europäischen Ländern – Vertragsgebiete – gleichzeitig und gemeinschaftlich von den in den Teilnehmerländern lokalen Lotterieorganisationen auf eigenen Teilnahmebedingungen gestützt, und durch lokal erteilte Bewilligung genehmigt, durchgeführt wird.
Die einzelnen Lotterieorganisationen der teilnehmenden Länder „poolen“ die in sämtlichen Vertragsgebieten eingezahlten Spieleinsätze und veranstalten eine gemeinsame Ziehung. Auch erfolgt die Ermittlung der Gewinnsummen, wie auch die der Höhe der einzelnen Gewinnquoten gemeinsam und länderübergreifend. Die Durchführungsmodalitäten werden von den einzelnen Euro Millions-Lotterie-Organisationen untereinander nach Absprache geregelt. In dem jeweiligen Vertragsgebiet führen die einzelnen Lotterieorganisationen Euro Millions auf eigene Rechnung, Risiko und Gewinn durch. Die Anzahl der teilnehmenden Länder ist variabel und kann deshalb nicht garantiert werden.
Die Teilnehmer können aufgrund der Spielvermittlung durch FB Zürich nach näherer Maßgabe dieser Geschäftsbedingungen an dem Lotteriespiel der Euro Millions (Spielveranstalter) teilnehmen. Die jeweiligen Spielverträge kommen ausschließlich unmittelbar zwischen dem Teilnehmer und dem Spielveranstalter zu Stande.
Die nachstehenden Bedingungen betreffen nur das Verhältnis zwischen dem Kunden von FB Zürich und dem Teilnehmer zu FB Zürich. Diese Teilnahmebedingungen der FB Zürich regeln das Verhältnis der Teilnehmer untereinander und das Verhältnis der einzelnen Teilnehmer, sowie der Gemeinschaften zur FB Zürich. Soweit die nachfolgenden Teilnahmebedingungen keine besonderen Regelungen enthalten, gelten für Teilnehmer aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland die Bestimmungen des BGB. Personen unter 18 Jahren sind zum Schutz der Jugend von einer Teilnahme ausgeschlossen. Anbieter der Leistungen nach diesen Teilnahmebedingungen ist die FB Zürich GmbH, Felsenrainstr. 1, CH - 8052 Zürich. FB Zürich vermittelt zu den nachstehenden Bedingungen den Abschluss von Verträgen zwischen den einzelnen Teilnehmern einer Gemeinschaft, die untereinander eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts bilden (nachfolgend "Gemeinschaft" genannt). FB Zürich erbringt darüber hinaus die im folgenden näher beschriebenen Serviceleistungen gegenüber den einzelnen Teilnehmern der Gemeinschaft sowie der Gemeinschaft insgesamt im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages gemäß § 675 BGB. Für das Mitspiel und die Leistungen von FB Zürich sind allein nachfolgende Teilnahmebedingungen maßgebend.

§ 1. Der Kunde beauftragt zunächst die FB Zürich als Spielvermittler tätig zu werden. Der Kunde bestimmt die Größe der Spielgemeinschaft und die Höhe des jeweiligen Spieleinsatzes, der im Voraus erhoben wird. Er bestimmt ferner die Laufzeit des Spieles. Mit Erteilung des Auftrages wird FB Zürich entsprechend unter der Hinzuziehung des Treuhänders die Spielscheine einlösen und bei dem Treuhänder hinterlegen. Dem Kunden werden die Spielkarten in Form von Visitenkarten, oder anderen bedruckten Medien, mit den festgelegten gespielten Lottozahlen über den Produzenten, die diese herstellt, aufgrund separater vertraglicher Vereinbarung geliefert und ausgehändigt. Der Kunde seinerseits händigt diese Karten im Anschluss daran unentgeltlich an den Teilnehmer aus. Der Teilnehmer muss sich mit einer Registrierungsnummer zur Teilnahme am Spiel auf der Website www.4zero.eu oder www.freechance.eu registrieren und identifizieren. Die Anzahl der Mitspieler ist abhängig von der Größe der Spielgemeinschaft. Die Größe der Spielgemeinschaft wird von dem Kunden vorgegeben und ergibt sich aus dem Aufdruck auf der Karte (Losanteil). Der Spielzeitraum ist ebenfalls auf der Karte abgedruckt. Mit ordnungsgemäßer Registrierung ist der Teilnehmer alleiniger Berechtigter aus dem Spielvertrag mit dem Spielveranstalter, alle Rechte und Pflichten gehen insoweit mit der Registrierung von dem Kunden auf den Teilnehmer über. Der Teilnehmer spielt mit den auf der Karte genannten Tippreihen für den auf der Karte benannten Zeitraum an Euro Milions mit. Der Teilnehmer erteilt FB Zürich Vollmacht wie in § 2 der Teilnahmebedingungen beschrieben. FB Zürich nimmt mit der Registrierung den Auftrag des Teilnehmers auf Abschluss eines Gesellschaftsvertrages zur Aufnahme gemäß den Teilnahmebedingungen an. Der Vertrag zur Teilnahme an den Lottoausspielungen kommt über den vom Teilnehmer insoweit bevollmächtigten Treuhänder über eine autorisierte Verkaufsstelle und dem jeweiligen Teilnehmer einer Gemeinschaft zustande.

§ 2 Mit Registrierung durch den Teilnehmer beauftragt dieser die FB Zürich mit der Spielvermittlung in Form eines Geschäftsbesorgungsvertrages.

§ 3 Der Teilnehmer bevollmächtigt mit seiner Registrierung FB Zürich, ihn beim Abschluss des Spielvertrages mit einer Gesellschaft der Euro Millions, rechtsgeschäftlich zu vertreten. Der Spielvertrag wird damit unmittelbar zwischen der Gesellschaft der Euro Millions und dem Teilnehmer als Mitglied einer Gemeinschaft geschlossen. FB wird bevollmächtigt, im Namen eines jeden Teilnehmers Gesellschaftsverträge zur Gründung einer BGB-Gesellschaft zu schließen. Der Teilnehmer wird anteilmäßig laut Teilnehmerverzeichnis Eigentümer der Spielscheine.

§ 4 Kunde und Teilnehmer beauftragen den Treuhänder mit der Verwahrung der gelösten Scheine. Diese können dort von jedem Kunden und Teilnehmer zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden.

§ 5 FB Zürich leitet die vom Kunden entrichteten und von FB Zürich vereinnahmten Beträge für die Teilnahme am Spiel an den jeweiligen Spielveranstalter der Euro Millions weiter.

§ 6 Die Anzahl der Mitspieler ist abhängig von der Größe der Spielgemeinschaft und ergibt sich aus dem Aufdruck auf der Karte (Losanteil). Mit Registrierung hat der Spieler einen Anspruch auf einen Gewinnanteil in Höhe 1 /Teilnehmerzahl mal Gewinn.

§ 7 Die anfallenden Gewinne werden zu 100 % an die beteiligten Mitspieler ausgeschüttet. Gewinne unter 250,00 € werden am Ende der Spiellaufzeit auf das vom Spieler angegebene Konto überwiesen. Höhere Gewinne werden unverzüglich nach Eingang bei dem Treuhänder ausgeschüttet. Die im Bereich des üblichen liegenden Kosten des Zahlungsverkehrs trägt FB Zürich.

§ 8 Ein in Deutschland niedergelassener Rechtsanwalt ist von FB Zürich als unabhängiger Treuhänder beauftragt und wird wie folgt tätig:
Der Treuhänder verwahrt die Spielquittungen für die Dauer von 6 Monaten ab Spielteilnahme. Während dieser Zeit sind die Teilnehmer berechtigt, über den Treuhänder Einsicht in die Spielquittungen zu nehmen. Durch die Einreichung des Spielscheins wird der Gesellschaftszweck (=Mitspiel) erreicht. Der Auseinandersetzungsanspruch des einzelnen Teilnehmers bestimmt sich nach den hier niedergelegten Teilnahmebedingungen und soweit diese keine Regelung treffen - nach dem BGB. Die von den Gesellschaften von Euro Millions ermittelten Gewinnanteile werden einem von dem Treuhänder überwachten Konto zugeführt. Die Gewinne werden vom Treuhänder kontrolliert und von einem durch den Treuhänder beauftragten Dritten entsprechend der vorliegenden Gewinnlisten direkt an die Teilnehmer ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt per Überweisung auf das vom Teilnehmer angegebene Konto. Alle Ansprüche aus der Spielteilnahme, sei es auf Auszahlungen von Gewinnen, auf Schadensersatzansprüche, Ansprüche auf Rückerstattung von Spieleinsätzen oder Bearbeitungsgebühren erlöschen, wenn sie nicht innerhalb von fünfzehn Wochen nach der letzten Ziehung des Spielzeitraumes gerichtlich geltend gemacht werden.

§ 9 FB Zürich steht gegenüber den Gemeinschaften und den Teilnehmern für eine ordnungsgemäße Organisation des Geschäftsbetriebes ein. FB Zürich haftet für alle Schäden, die sie im Rahmen ihrer Serviceleistungen entsprechend diesen Teilnahmebedingungen schuldhaft verursacht hat. Im Übrigen haftet FB Zürich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt insbesondere, wenn die eingesetzte EDV-Anlage fehlerhaft arbeitet. Hier haftet er ebenfalls bei Bedienungsfehlern und/oder Ausfall nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die vertragliche Haftung ist auf den zehnfachen Mitspieleinsatz beschränkt, sofern ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird.

§ 10 Die Teilnahme und Namen, Anschrift und die Beteiligung der Teilnehmer unterliegen dem Geschäftsgeheimnis. FB Zürich sichert allen Teilnehmern zu, dass das Geschäftsgeheimnis gewahrt wird. Insbesondere erfolgt die Bekanntgabe von Namen, Anschriften und die Beteiligung der Teilnehmer an einer Gemeinschaft nur mit deren ausdrücklicher, schriftlicher Einwilligung. Der Teilnehmer nimmt hiervon Kenntnis, dass seine Daten in der EDV gespeichert werden. Die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes werden eingehalten.

§ 11 FB Zürich hält schriftliche Informationen über Spielsucht, Prävention und Behandlungsmöglichkeiten bereit, die bei FB Zürich jederzeit angefordert werden können. Für weitere Informationen über Spielsucht, Prävention und Behandlungsmöglichkeiten wird auf "http://www.gluecksspielsucht.de/" verwiesen.

Suchtprävention
Lieber Mitspieler, wir fühlen uns verpflichtet, Informationen über Spielsucht, Prävention und Behandlungsmöglichkeiten bereit zu halten. Wir möchten deshalb darauf hinweisen, dass es bei aller Freude und Spannung am Spiel auch Risiken gibt. Übertreibung und exzessives Spiel können zu Abhängigkeit und letztlich auch zur Sucht führen. Erhalten Sie sich den Spaß am Spiel, nehmen Sie es nicht zu ernst und hüten Sie sich vor allem davor, mit aller Macht Geld gewinnen zu wollen. Anhaltspunkte für eine Glücksspielabhängigkeit oder Spielsuchtgefährdung können z.B. folgende Verhaltensweisen sein:
Sie verspielen dauerhaft mehr Geld als geplant.
2. Sie leihen sich Geld, um zu spielen – oder verspielen Geld, das Ihnen nicht gehört.
3. Sie haben nach dem Spielen ein schlechtes Gewissen.
4. Sie verheimlichen Ihren Angehörigen und Freunden das tatsächliche Ausmaß Ihrer Spieleinsätze bzw. Verluste oder das Spielen überhaupt.
5. Sie vernachlässigen wegen des Spielens soziale Kontakte.
6. Ihre Arbeit leidet durch das Spiel
7. Sie erkennen, dass Sie sich selbst – und anderen – Schaden zufügen und spielen trotzdem weiter. Wenn Sie feststellen, dass eine oder mehrere der geschilderten Situationen bei Ihnen zutreffen, ist Vorsicht geboten. Wir empfehlen Ihnen, sich in diesem Fall vertrauensvoll an Fachleute zu wenden, die Ihnen Hilfe anbieten.
In Deutschland: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Ostmerheimer Straße 220, 51109 Köln
Telefon: 01 80 / 1 37 27 00
(9-18 Uhr: 0,46 € je angefangene Minute)
(18-9 Uhr: 0,025 € je angefangene Minute)

§ 12 Für Teilnehmer aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gilt ausschließlich deutsches Recht. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist vielmehr durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich verwirklicht. Ansonsten gelten die Teilnahmebedingungen der Euro Millions.

Zürich, 01. Februar 2007

FB Zürich GmbH, Felsenrainstr. 1, Postfach 757 CH- 8052 Zürich



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